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Recht9 Min. Lesezeit

Pflichtangaben auf der Website: Impressum, Datenschutz, Cookies & Barrierefreiheit

Ajdin PodrinjaGründer von Grow · 7 Jahre Erfahrung in Marketing und WebVeröffentlicht 04.08.2026Aktualisiert 20.10.2026

Welche Pflichtangaben braucht eine Unternehmenswebsite in Deutschland? Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung nach DSGVO, Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — verständlich erklärt.

Eine Website in Deutschland ist nicht nur Marketing, sondern auch ein rechtlich geregelter Raum. Wer geschäftsmäßig online auftritt, muss bestimmte Angaben machen — und wer sie vergisst, riskiert Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden. Die gute Nachricht: Die wichtigsten Pflichten sind überschaubar und lassen sich beim Bau der Website sauber lösen.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine praxisnahe Übersicht (Stand Oktober 2026), keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. nutzen Sie geprüfte Rechtstext-Generatoren.

1. Impressum nach § 5 DDG

Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); das frühere Telemediengesetz (TMG) wurde abgelöst. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Wer eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar folgende Angaben machen:

  • Vollständiger Name bzw. Firma inklusive Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Ladungsfähige Anschrift — ein Postfach reicht nicht
  • E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg (in der Praxis meist eine Telefonnummer)
  • Registereintrag (Handels-, Vereins-, Partnerschaftsregister) mit Registernummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten): Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Häufige Fehler: Das Impressum ist nur über drei Klicks erreichbar, auf dem Smartphone im Menü versteckt oder hinter einem Link mit unklarer Bezeichnung wie „Info“. Der Link sollte „Impressum“ heißen und auf jeder Seite im Footer stehen. Hinweis: Der früher übliche Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung ist seit Juli 2025 nicht mehr nötig, weil die Plattform eingestellt wurde — alte Hinweise sollten Sie entfernen.

2. Datenschutzerklärung nach DSGVO

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet — und das tut praktisch jede, schon über IP-Adressen im Server-Log — brauchen Sie eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Sie muss erklären, welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte Besucher haben.

  • Verantwortlicher mit Kontaktdaten
  • Jedes eingesetzte Tool einzeln: Hosting, Kontaktformular, Analytics, Karten, Videos, Newsletter
  • Rechtsgrundlagen (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse)
  • Empfänger und eventuelle Übermittlung in Drittländer (z. B. USA)
  • Speicherdauer und Betroffenenrechte inklusive Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wichtig ist die Übereinstimmung mit der Technik: Eine Datenschutzerklärung, die Google Analytics nicht erwähnt, obwohl es eingebunden ist, ist genauso ein Problem wie eine fehlende. Mit Ihren Dienstleistern (Hosting, Newsletter, Agentur mit Zugriff) brauchen Sie außerdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

3. Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG

Das frühere TTDSG heißt seit Mai 2024 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). § 25 regelt, dass Informationen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden dürfen — es sei denn, sie sind technisch unbedingt erforderlich. Für die Praxis heißt das:

  • Analytics-, Marketing- und Tracking-Cookies erst nach aktiver Zustimmung laden
  • „Ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Akzeptieren“ — gleichwertige Buttons auf der ersten Ebene
  • Keine vorab angekreuzten Kästchen
  • Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein, etwa über einen Link im Footer
  • Google Fonts lokal einbinden statt vom Google-Server laden — sonst wird die IP-Adresse ohne Einwilligung übertragen

Ein Banner, der nur „OK“ anbietet oder trotz Klick auf „Ablehnen“ Tracking lädt, ist nicht nur rechtlich riskant, sondern verfälscht auch Ihre Statistiken.

4. Barrierefreiheit (BFSG) seit 28. Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit — darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also vor allem Onlineshops und Buchungsstrecken, die sich an Verbraucher richten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Auch wenn Ihre reine Informationswebsite nicht unter das Gesetz fällt: Gute Kontraste, Alternativtexte für Bilder, eine logische Überschriftenstruktur und eine Bedienung per Tastatur helfen allen Besuchern — und Google. Wir bauen diese Grundlagen standardmäßig ein.

5. Weitere Pflichten je nach Website

  • Onlineshops: Widerrufsbelehrung, AGB, Preisangaben inkl. MwSt. und Versand, Button-Lösung — mehr im Leitfaden zum Onlineshop
  • Newsletter: Double-Opt-in und Abmeldelink in jeder E-Mail
  • Redaktionelle Inhalte (Blog, Magazin): zusätzlich Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV
  • Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten: Hinweis zur Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
  • SSL-Verschlüsselung (HTTPS) — spätestens bei Formularen faktisch Pflicht

Checkliste vor dem Launch

PunktErledigt, wenn …
ImpressumVon jeder Seite mit einem Klick erreichbar, vollständig, mit Anschrift
DatenschutzerklärungJedes Tool der Website ist beschrieben, Stand aktuell
Cookie-BannerAblehnen gleichwertig, Tracking erst nach Zustimmung
Schriften & KartenLokal eingebunden bzw. erst nach Klick geladen
FormulareHTTPS, nur notwendige Pflichtfelder, Hinweis auf Datenschutz
BarrierefreiheitKontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung geprüft
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Websites — unabhängig von Umsatz oder Rechtsform. Nur rein private Seiten sind ausgenommen.
Reicht ein kostenloser Datenschutz-Generator?
Für einfache Websites oft ja, sofern Sie ihn sorgfältig ausfüllen und bei jeder technischen Änderung aktualisieren. Für Shops oder komplexe Tracking-Setups empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.
Sind Rechtstexte in Ihren Paketen enthalten?
Ja. Jede Website von uns wird mit Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit ausgeliefert, gehostet in Frankfurt. Details auf der Preisseite.
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